Behindertentransport
Selbstverständlich können wir moderne Rollstühle in jedem unserer Taxen transportieren, wobei natürlich auch Hilfestellung gegeben wird. Während der Fahrt müssen Sie Ihren Rollstuhl nicht verlassen. Unsere Spezialfahrzeuge bieten großzügige Stellflächen, die auch für große Elektrorollstühle geeignet sind.
Auf Wunsch ist der Transport von bis zu sechs im Rollstuhl sitzenden Fahrgästen möglich. Sofern eine schriftliche Verordnung durch den Arzt vorliegt, können wir die Fahrten direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Fahrtkostenzuschüsse
Schwerbehinderte können nur eingeschränkt am sozialen Leben teilhaben. Eine Nutzung des ÖPNV ist nicht oder allenfalls mit Hilfe durch Begleitpersonen möglich. Diese Feststellung betrifft auch die Nutzung des Anrufbus-Angebotes. Eine Beförderung Schwerbehinderter ohne Begleitperson ist in der Regel nur mit Spezialfahrzeugen und entsprechend geschultem Personal möglich. Diesen Personenkreis will die Stadt Aurich mit Erstattung der außergewöhnlichen Belastung des Grundpreises (Grundpreis von 15,00 € je Fahrt inkl. 5 km Fahrtstrecke) für maximal zwei Fahrten - jeweils einfache Fahrt - pro Monat fördern. Es werden jedoch nur Fahrtkosten bezuschusst, für die nicht andere Leistungsträger zuständig sind (z. B. Krankenkassen für Arztbesuche).
Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der entsprechenden Internetseite der Stadt Aurich.